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Ich bade frei

Freistehende Badewannen sind trendig und vielfältig – doch sollte man bei ihnen einiges beachten!
Eine Weile galten sie als altväterlich, mittlerweile sind sie wieder groß im Kommen: Freistehende Badewannen können ein Bad charakterlich erheblich aufwerten. Allerdings ist nicht jedes Badezimmer für sie prädestiniert. So brauchen freistehende Wannen, anders als ihrer dezenteren Geschwister, einiges an Platz drumrum, da sonst Optik und praktische Verwendungsfähigkeit gleichermaßen leiden. Wer allerdings ein genügend großes Bad sein Eigen nennt, kann hier richtig punkten. Allerdings gibt es noch etwas, das bedacht werden sollte: die Anschlüsse! Zufluss und Abfluss müssen, passend zu Ihrer Traumwanne, in den Raum verlegt werden – und das möglichst dezent.
Es lohnt sich also, sich vor der Badentscheidung von einem Experten auf diesem Gebiet beraten zu lassen. Ein solcher kann das Für und Wider Ihrer Badwünsche abwägen und Sie auf dem Weg zu Ihrer Wohlfühloase tatkräftig unterstützen!

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BU: Eine freistehende Wanne gibt Bädern Charakter. Doch bevor man sich dafür entscheidet, sollte man Experten einbeziehen!

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Unwägbarkeiten einplanen!

<VO>Die Corona-Pandemie legt viele Schwachstellen offen. Auch bei Immobilienfinanzierungen. So zeigt die Krise, wie wichtig es ist, sich vor den wirtschaftlichen Folgen von Jobverlust oder Krankheit zu schützen.

<F>Millionen von Deutschen mussten sich in den letzten Monaten auf Einkommenseinbußen wegen Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit einstellen. Bei den Banken beantragten Tausende Eigentümer die Aussetzung der Tilgung für ihr Hypothekendarlehen. Daraus können künftige Immobilienbesitzer lernen und so kalkulieren, dass sie ihre Eigenheimfinanzierung auch bei etwaigen Schwankungen der Einkünfte stemmen können. Die Überweisungen, um das Bankdarlehen zu bedienen, sollten daher 40 Prozent des Nettomonatseinkommens nicht übersteigen. Und: „Je mehr Eigenkapital zur Verfügung steht, desto geringer fallen die Kosten für das Bankdarlehen aus“, sagt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. Der Bausparvertrag mit Guthaben, Förderungen und dem Anspruch auf ein garantiert zinsgünstiges Darlehen ist da eine gute Basis. Vielleicht gewähren Eltern oder Verwandte ein zinsloses Darlehen. Wer 20 bis 30 Prozent an Eigenmitteln in die Finanzierung einbringt, hat eine entsprechend geringere monatliche Belastung und ist besser gegen unangenehme Überraschungen gefeit.

Selbst erfreuliche Ereignisse, wie die Geburt eines Kindes, können die finanziellen Reserven angreifen. Oft müssen dann frischgebackene Eltern, die ein Eigenheim finanzieren, eine Zeit lang Zins und Tilgung aus nur einem vollen Gehalt bestreiten. „Wir raten Käufern zu einer Rücklage von mindestens drei Monatsgehältern, um Engpässe leichter überbrücken zu können“, sagt der BHW Experte. Wird es dennoch einmal knapp, sollten sich Eigentümer nicht scheuen, frühzeitig mit ihrer Bank oder Bausparkasse über die besten Optionen für eine Entlastung zu sprechen.

Bild: CANTO>>Immobilien>>Unwägbarkeiten

BU: Eigenheimerwerb mit Augenmaß: gut vorgesorgt für finanzielle Engpässe. Foto: Adobe Stock / Robert Kneschke / BHW Bausparkasse

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Diebstahl, Floskeln, Badewanne

<VO>Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal geht’s um einen gesperrten Weg, (un)günstige Arbeitswege und Rauchen in der Mietwohnung!

<F>Diebstahl am Bau

Es empfiehlt sich nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, eine Baustelle nach außen gut abzusichern. Auch die Diebstahlsgefahr sollte man bedenken, denn immer wieder bedienen sich Kriminelle auf unzureichend geschützten Baustellen. Eine Firma kümmerte sich nicht in ausreichendem Umfang und musste nach Information des Infodienst Recht und Steuern der LBS für den Schaden aufkommen. (Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 1 U 49/14)
Der Fall: Aus einem noch unbewohnten Rohbau wurde von Unbekannten Material in größerem Ausmaß gestohlen. Insgesamt betrug der Schaden mehr als 18.000 Euro. Der Bauherr kürzte später eine noch ausstehende Zahlung an das Unternehmen in etwa derselben Höhe. Die Firma sei für das schlüsselfertige Erstellen des Objekts und auch für die Materialbeschaffung zuständig gewesen. Nachdem er selbst als Bauherr die fehlende (gestohlene) Ware wiederbeschafft habe, müsse nun das Unternehmen dafür aufkommen.
Das Urteil: Das OLG Saarbrücken betrachtete es als legitim, dass der Hauseigentümer die Angelegenheit auf diese Weise geregelt habe. Es sei schließlich von seiner Seite ein Gegenanspruch vorhanden gewesen. Bei der Ausführung von Bauleistungsverträgen treffe die Firma das Diebstahlsrisiko. Sie könne dem begegnen, indem sie die Ware vor Ort sichere oder sie jeden Abend von der Baustelle entferne.

Nur eine Floskel?

Wer etwas verkaufen will, der malt für seine potenziellen Kunden alles in rosigen Farben. Das ist in der Immobilienbranche kaum anders als beim Autokauf oder im Supermarkt. Wo aber liegt die Grenze zwischen blumiger Werbesprache, die jeder als solche erkennen kann, und einer festen Zusage über die Eigenschaften eines Objekts? Damit musste sich laut Infodienst Recht und Steuern der LBS ein Zivilsenat auseinandersetzen. (Oberlandesgericht Dresden, Aktenzeichen 4 U 2183/19)
Der Fall: In einem Exposé schrieb ein Makler über ein Haus, es sei „mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen“. Nach dem Kauf stellten die Erwerber fest, dass noch einige Putz- und Elektrikarbeiten erledigt werden mussten. Sie klagten gegen den Verkäufer, der mit der Formulierung im Exposé eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben und diese nicht eingelöst habe. Deswegen müsse er Schadenersatz leisten.
Das Urteil: Die Richter des OLG Dresden schlossen sich der Rechtsmeinung der Vorinstanz an, des Landgerichts, und wiesen die Berufung der Käufer ohne mündliche Verhandlung zurück. „Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt“, so hieß es in der Begründung, komme ein Schadenersatz in Frage. Das konkrete Verkaufsangebot sei nicht als Beschaffenheitsangabe oder -garantie zu verstehen gewesen. Es handle sich „lediglich um eine allgemeine Anpreisung des Gebäudes ohne konkreten oder näher bestimmbaren Aussagegehalt“. Zudem sei im Exposé ausdrücklich auch von einer Renovierungsbedürftigkeit des Objekts die Rede gewesen.

 

Gefährliches Bad

Es war manches nicht in Ordnung in einer vermieteten Wohnung – insbesondere nicht im Sanitärbereich. Die Badewanne entsprach nicht einmal der mittleren Güteklasse, das Schlafzimmerfenster konnte nur mit erheblichem Kraftaufwand geöffnet und geschlossen werden, das Badezimmer war nicht angemessen gefliest, eine Seifenschale war scharfkantig abgebrochen und stellte deswegen eine Verletzungsgefahr dar. Die Mieterin weigerte sich, die volle Miete zu bezahlen. Das angerufene Gericht entschied laut Infodienst Recht und Steuern der LBS, dieses Ausmaß an Störungen rechtfertige eine 25-prozentige Mietminderung. Zwar sei das Badezimmer nur noch mit Einschränkungen zu benutzen, aber die übrige Wohnung befinde sich weitgehend in einem ordnungsgemäßen Zustand. (Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 428 C 498/15)

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Werbefloskel oder Garantie? Das musste ein Gericht entscheiden. Grafiken: LBS/Tomicek

 

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Wenn aus einer ungesicherten Baustelle geklaut wird, könnte ein Bauunternehmen dem Bauherren gegenüber dafür geradestehen!

 

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Bad gefährlich kaputt? Das kann eine Mietminderung rechtfertigen!

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Trockene Blätter & Co. nicht wegwerfen!

Herbstlaub auf dem Boden, trockene Gräser im Beet, vergilbte Blütenstände an den Stauden – all das wird häufig als nicht schön empfunden. Der Griff zur Schere und der Müllbeutel für das Laub sind dann meist die Reaktion. Landschaftsgärtner raten jedoch zu einem etwas anderen Blick auf die scheinbar unnützen Pflanzteile und zu etwas mehr Gelassenheit.

„Vertrocknete Blütenstände und Laub übernehmen an den richtigen Stellen im Garten eine wichtige Rolle”, erklärt Wolfgang Groß vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) e.V.. „Die herabgefallenen Blätter der Bäume sind beispielsweise unter Sträuchern und rund um frostempfindliche Pflanzen ein guter Winterschutz, der zudem die Feuchtigkeit im Boden hält. Für Pflanzen, die ihren natürlichen Lebensraum im Wald oder am Waldrand haben, dient das Laub als Mulch, denn es zersetzt sich mit der Zeit und reichert den Boden mit wichtigem Humus an. Außerdem sind diese Laubhaufen für Igel, Insekten und andere Tiere ein optimaler Ort für die Überwinterung.” Doch nicht jedes Laub sei für alle Gewächse gleichermaßen gut, betont der Experte. Das von Obstbäumen, Ahorn, Hainbuchen und Linden verrotte zum Beispiel sehr schnell, Eichen- und Walnusslaub benötige aufgrund des hohen Anteils an Gerbsäure dagegen relativ viel Zeit. Außerdem senke letzteres den ph-Wert des Bodens, was einigen Gewächsen gar nicht gefalle, anderen dagegen guttue wie beispielsweise Rhododendren. „Vom Rasen sollte man die Blätter aber auf jeden Fall entfernen”, erklärt Groß. „Sonst nehmen sie den Halmen Licht und Luft. Das lässt sie gelb werden und begünstigt die Entwicklung von Krankheiten und Pilzen bei den Gräsern.”

Von Gehwegen und Treppen sollte herbstliches Laub unbedingt entfernt werden, denn in Kombination mit Feuchtigkeit oder Frost wird es zu einer rutschigen Angelegenheit. Auf den Müll muss es allerdings nicht, sondern kann an anderer Stelle wichtige Aufgaben übernehmen. Foto: BGL.

Attraktiver Schutz vor Nässe

Zwar ist der Großteil aller mehrjährigen Ziergräser, die hierzulande angeboten werden, winterhart, dennoch benötigen einige einen zusätzlichen Schutz. Nicht die Kälte wird bei ihnen zum Problem, sondern die Nässe der hiesigen Winter. Deshalb lassen Landschaftsgärtner die trockenen Blätter und Blütenstände bis zum Frühjahr stehen, denn sie schützen den Wurzelbereich während der nasskalten Monate. Zusätzlich bringen sie häufig eine Laub- oder Reisigschicht aus. Bei großen Gräsern wie Pampasgras und dem Pfahlrohr empfehlen die Experten für Garten und Landschaft zudem, die Blätter locker zusammenzubinden. Auch bei Stauden und einigen Blütengehölzen wie Hortensien dienen die vertrockneten Pflanzenteile als Schutz, weshalb der Schnitt ins nächste Frühjahr verschoben werden sollte. „Häufig werden die braunen Blätter und Blüten als unattraktiv angesehen, dabei geben gerade sie dem Wintergarten interessante Struktur und auch einen gewissen Zauber. Wenn sich filigrane Eiskristalle auf die Blattränder legen oder eine dünne Eisschicht die Blüten bedeckt, wenn sich die Gräser im Winterwind sanft hin und her bewegen, dann bietet sich dem Gartenbesitzer beim Blick aus dem Fenster ein eindrucksvolles Bild”, hebt Groß vom BGL hervor. „Nicht zu vergessen: Die vertrockneten Samenstände sind während der kargen, kalten Monate für die hier überwinternden Vögel zudem eine wichtige Nahrungsquelle und in den trockenen Stängeln der Gräser und Stauden finden Nützlinge ein gutes Winterquartier.” Weitere Informationen gibt es HIER.

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Historischer E-Versuch

<VO>Vor 40 Jahren präsentierte die damalige Daimler-Benz AG den Mercedes-Benz 307 E einem internationalen Publikum. Er lieferte wichtige technische Grundlagen und Praxiskenntnisse.

<F>Entwickelt wird der 307 E auf Basis der 1977 vorgestellten Transporterbaureihe TN, auch T 1 genannt. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) fördert das Projekt. Mit einer Nutzlast von 1,45 Tonnen und einer Reichweite von 65 Kilometern bei einer gleichmäßigen Geschwindigkeit von 50 km/h ist der 307 E für den städtischen Verteilerverkehr prädestiniert. Erprobt werden vier verschiedene Arten von Antriebssteuerung und Kraftübertragung, beispielsweise die Ausführung Batterieumschaltung mit elektronischer Feldsteuerung kombiniert mit einem hydrodynamischen Drehmomentwandler.

Das Hauptproblem damaliger Elektrofahrzeuge ist allerdings die verfügbare Batterietechnik. „Ist ihre Reichweite für die Aufgabenstellung im Innenstadtbereich ausreichend, so führt der hohe Wartungsaufwand und die nicht befriedigende Lebensdauer der Blei-Säure-Batterien zu unverhältnismäßig hohen Betriebskosten“, heißt es in der Pressemitteilung vom Oktober 1980. Und weiter: „Wenn in nächster Zeit auch vielversprechende Weiterentwicklungen erwartet werden dürfen, so ist doch zu beachten, dass die teuren Elektrokomponenten gegenüber den heutigen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu höheren Betriebskosten führen werden.“

Die heutigen Serientransporter eVito und eSprinter von Mercedes-Benz mit Elektroantrieb sind längst leistungsfähige und praxistaugliche Fahrzeuge mit Reichweiten bis zu 184 Kilometer beim eVito. Und sie haben sich voll am Markt etabliert – erst Ende August 2020 hat zum Beispiel Amazon mehr als 1.800 batterieelektrische Transporter der Typen eSprinter und eVito für Auslieferungen in den europäischen Märkten bestellt.

FOTOS CANTO:  Etransporter

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Natur Termin

Mitmachen und den „Vogel des Jahres“ 2021 bestimmen

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) ruft erstmals die Bevölkerung in Deutschland dazu auf, den „Vogel des Jahres 2021“ selbst zu wählen. Ab sofort kann jeder und jede unter www.vogeldesjahres.de seinen Lieblingsvogel nominieren. Die erste öffentliche Wahl zum 50. Jubiläum der Aktion „Vogel des Jahres“ verläuft in zwei Phasen.

Bis zum 15. Dezember werden aus insgesamt 307 Vogelarten die Top-Ten-Kandidaten ermittelt. Hierbei stehen alle in Deutschland brütenden sowie die wichtigsten Gastvogelarten des Landes zur Auswahl. Die zehn von der Bevölkerung meist nominierten Vogelarten gehen dann ab dem 18. Januar ins finale Rennen um den Titel. Am 19. März 2021 verkündet der NABU den ersten öffentlich gewählten „Vogel des Jahres“.

Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Die Bürgerinnen und Bürger können erstmals die Wahl zum Vogel des Jahres selbst in die Hand nehmen. Ob Rotkehlchen, Weißstorch oder Eisvogel – viele Menschen in Deutschland haben einen Lieblingsvogel oder möchten etwas für den Schutz einer bestimmten Art tun. Wir rufen alle dazu auf, sich an dieser Wahl zu beteiligen, denn unsere bedrohte Vogelwelt braucht dringend mehr Aufmerksamkeit.“

Der schönste Bewohner des Alstertals und der Walddörfer: der Eisvogel. Wird er Vogel des Jahres 2021? Vogelfans haben die Wahl. © Volker Schlär/NABU/Vogel des Jahres 2021

Der NABU Hamburg hofft auf eine rege Beteiligung im Norden. Marco Sommerfeld, Referent für Vogelschutz beim Landesverband: „Die Hamburgerinnen und Hamburger haben in den letzten Wochen und Monaten die Natur vor der eigenen Haustüre sehr zu schätzen gelernt und das Interesse an der heimischen Vogelwelt und Artenvielfalt ist groß. Die Hamburgerinnen und Hamburger sind nun eingeladen, bei der Wahl zum Vogel des Jahres mitzumachen. Hierfür braucht es keine besonderen Vorkenntnisse, nur den einen Vogel, der einem am Herzen liegt. Wir sind gespannt auf Ihre Vorschläge.“ Der Vogelexperte hat sich bereits für einen Wunschkandidaten entschieden und macht gleich ein bisschen Wahlkampf für ihn: „Ich würde mich freuen, wenn der Mauersegler zum neuen Vogel des Jahres gewählt wird. Er ist ein typischer Stadtbewohner, dessen Rufe im Sommer mitten in Hamburg zu hören sind. Leider ist diese Art aber durch viele Sanierungsvorhaben in Wohnungsnot geraten, sie droht aus unserer Stadt zu verschwinden. Als Vogel des Jahres 2021 kann der Mauersegler auf den zunehmenden Lebensraumverlust der Gebäudebrüter aufmerksam machen.“ Zu diesen Arten gehören unter anderem Haussperling und Star, die in Hamburg bereits auf der Roten Liste stehen.

Doch nicht nur bei Gebäudebrütern gibt es einen negativen Entwicklungstrend. Rund 45 Prozent der heimischen Brutvogelarten stehen auf der „Roten Liste gefährdeter Arten“, sieben weitere Prozent auf der entsprechenden Vorwarnliste. Besorgniserregend ist vor allem die Situation von Kiebitz, Rebhuhn und Feld-lerche sowie vieler anderer Vogelarten in der Agrarlandschaft. Deutschland verzeichnet seit 1980 bei den Feldvögeln eine Bestandsabnahme von 34 Prozent. Mehr als zehn Millionen Vogelbrutpaare sind damit bereits von den Wiesen und Feldern Deutschlands verschwunden.

Marco Sommerfeld zu den Gründen: „Die Intensivierung der Landwirtschaft schreitet ungebremst voran. Immer mächtigere Maschinen auf immer größeren Feldern lassen den Vögeln immer weniger Lebensraum. In den riesigen leergeräumten Monokultur-Landschaften finden sie keine Nahrung mehr, selbst Feld- und Wegränder werden immer kleiner. Wir brauchen dringend eine andere Form der Landwirtschaft, um die Feldvögel zu retten.“ Auch viele weitere Vogelarten kämpfen mit Problemen. So lässt die Klimaerwärmung den Lebensraum des Alpenschneehuhns schrumpfen.

Auf der Aktionsseite www.vogeldesjahres.de stehen 307 Vogelarten zur Wahl. Zudem gibt es dort ein Live-Ranking zur Wahl. Wer seinen Vogelkandidaten noch mehr unterstützen möchte, kann mithilfe der Aktionsplattform online oder offline Wahlkampf betreiben. Der „Vogel des Jahres“ wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 und seitdem immer aus einem Gremium aus Fachleuten des NABU gekürt.

Mehr Infos und zur Teilnahme an der Abstimmung gibt es HIER!

Aufmacherfoto: Bienenfresser © Moritz Gasche/NABU/Vogel des Jahres 2021

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Dänisch lernen beim SC Poppenbüttel

Werbung. Dänemark gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Schließlich bietet es an Nord- und Ostsee viel Natur und natürlich Erholung. Wie schön ist es, sich ebenfalls die Sprache anzueignen! Man erzählt Dänisch sei schwer zu erlernen. Schwer ist nur die Aussprache. Die Grammatik ähnelt der deutschen. Außerdem ist die dänische Sprache sehr eng mit der plattdeutschen Sprache verwandt.

Der SC Poppenbüttel bietet Ihnen die Möglichkeit, die dänische Sprache zu lernen.

Es werden zwei Kurse angeboten: Mittwoch 15:15-16:45 Uhr und 17:15-18:45 Uhr
Diese Kurse finden in unserem Clubheim, Bültenkoppel 1, statt.
Es sind beides Einsteigerkurse. Für diese Kurse wird mit dem Buch von Angela Pude
„Vi snakkes ved“ A1 Kursbuch+Arbeitsbuch  gearbeitet. Dieses Buch sollte jeder mit in den Kurs bringen.

Die Kurse starten am Mittwoch, den 04.11.2020 und laufen bis zum 03.02.2021. Wir enden dieses Jahr am 16.12.2020 und beginnen dann wieder im neuen Jahr am 06.01.2021. Jeder Kurs beinhaltet 12 Termine.

Die Kosten pro Kurs betragen für Mitglieder 77,00 € und für Gäste 99,00 €.

Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch unter 606 14 14 oder gerne per Mail geschaeftsstelle@scpoppenbuettel.de bei uns. Wir freuen uns, über eine rege Teilnahme.

“Wir freuen uns, dass wir mit Laila Hansen von der Volkshochschule eine Dänin gewinnen konnten, die Ihnen ihre Landessprache vermittelt. Vi ses (wir sehen uns)”, so die Verantwortlichen des SCP.

Geschäftsstelle Sport-Club Poppenbüttel

Mo.+Do. 14:00-18:00 Uhr, Di. + Mi. 09:00-12:00 Uhr

Bültenkoppel 1 – 22399 Hamburg – Tel. 606 14 14           

E-Mail: geschaeftsstelle@scpoppenbuettel.de                    

Internet: www.scpoppenbuettel.de

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Lifestyle Termin

“Müll oder Museum?”

“Vergessen?” lautet der Name der kommenden Ausstellung im Torhaus Wellingsbüttel, die noch bis zum 25. November läuft. Der Name lässt einen stutzen, ist aber Programm. Es geht um Werke aus Künstlernachlässen. Darum, die Erinnerung an bedeutende, in Archiven schlummernde Künstler*innen durch die Begegnung mit den Originalen zu wecken. Darum, einen Anstoß zu liefern, diesen einen dauerhaften öffentlich sichtbaren KUNSTRAUM zu ermöglichen.

Viele bedeutende Künstlernachlässe lagern in Archiven, mitunter auch nur in ungenügend klimatisierten Kellern. Seit mehr als 20 Jahren machen sich  kunstbesorgte Menschen in ganz Europa um die Wahrung bedeutender Nachlässe von Künstler*innen verdient. Die übergeordnete Frage: Wohin mit den Künstlernachlässen? Müll oder Museum? In Hamburg wurde dazu 2003 der Verein „Forum für Künstlernachlässe“ (FKN) gegründet, um Nachlässe von bildenden Künstlerinnen und Künstlern möglichst als Einheit zu erhalten, bzw. einen repräsentativen Ausschnitt ihrer Kunst zu sichern. Neben der sachgerechten Aufbewahrung stehen die wissenschaftliche Aufarbeitung und Ausstellungen der Werke in Verbindung mit aktueller Kunst im Vordergrund.

Bert Düerkop

Das „Forum für Künstlernachlässe“ ist als Gründungsmitglied des „Bundesverbandes Künstlernachlässe“ (BKN) zu einer deutschlandweiten Einrichtung geworden. Es bewahrt in Hamburg mittlerweile ca. 75 Nachlässe mit rund 15.000 Werken auf.Dreiviertel der Werke ist bereits digital erfasst und kann weitgehend online über die Museumsplattform Museen Nord (digiCULT) im Netz betrachtet werden. Neben regelmäßigen Ausstellungen im Künstlerhaus Sootbörn und Kooperationen im In- und Ausland begrüßt der Verein jede Gelegenheit, seine Schätze im Sinne einer nachhaltigen Erinnerungskultur der Öffentlichkeit vorzustellen. 

Um so erfreuter sind die Verantwortlichen über die kommende Ausstellung im Torhaus Wellingsbüttel, in der der Kurator Mike Holland einen Ausschnitt der Sammlung vorstellen kann. “Es ist das Ziel dieser Ausstellung, die Erinnerung an bedeutende, in den Archiven schlummernde künstlerische Positionendurch die Begegnung mit den Originalen zu wecken. Die Kooperation soll auch als Anstoß dienen, wichtigen künstlerischen Nachlässen einen dauerhaft sichtbaren KUNSTRAUM zu stiften, den wir mit Hilfe Hamburger Förderer und öffentlichen Geldern verwirklichen wollen. Seit sechs Jahren sidn wir auf der Suche nach einer passenden Immobilie, einer großen Immobilie”, sagt Mike Holland lächelnd, der hofft, im Alstertal passende Investoren zu finden. Hierzu wird im Rahmen der Ausstellung eine gesonderte Veranstaltung stattfinden, die die bereits erarbeiteten Konzepte für einen zu schaffenden KUNSTRAUM einem interessierten Publikum und möglichen Förderern zur Kenntnis bringen soll.

Die Ausstellung „VERGESSEN?“ findet in Zusammenarbeit mit dem Forum für Künstlernachlässe, der Kunsthistorikerin und Sammlerin Dr. Maike Bruhns sowie dem ehemaligen Leiter des Kunsthauses Hamburg, Claus Mewes, statt. Zur Einführung wird Dr. Maike Bruhns als Laudatorin am Sonntag,  18. Oktober 2020, um 11 Uhr sprechen. Die Ausstellung wird bis zum 15. November zu besichtigen sein (jeweils Sa 14-17.00 und So. 11-17.00). Mehr Infos gibt es HIER.

Das Aufmacherbild stammt vom Künstler Theo Wilhelm

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Großer Erfolg mit dem ALSTERTAL MAGAZIN.

Großer Erfolg mit dem ALSTERTAL MAGAZIN.
Warum uns die Anzeigen im Magazin nach vorne bringen.
 

Er ist neben Gründer und Vater Jürgen Weiss der Geschäftsführer von JÜRGEN WEISS IMMOBILIEN, sein Name ist Felix Weiss. Er hat als ausgebildeter Immobilienkaufmann auf Englisch und Spanisch Business Administration und Management studiert und macht nebenberuflich seinen Immobilienökonom an der renommierten IREBS Immobilienakademie. Er lebte und arbeitete mehrere Jahre in Barcelona und übernimmt nun zunehmend die Führung des Hauses. „Wir befinden uns auf starkem Wachstumskurs und planen neben den bereits bestehenden 5 Niederlassungen die Eröffnung weiterer Filialen in Hamburg und Spanien. Die zunehmende Bekanntheit und Internationalisierung unseres Familienunternehmens bringt durch unser rapide wachsendes Netzwerk auch unserem Business in Hamburg deutliche Vorteile.“, so der ambitionierte Junior.

„In Hamburg nützen uns die Publikationen des Magazin Verlag Hamburg sehr, um unsere Kunden zu erreichen. Seit vielen Jahren werben wir mit doppelseitigen Anzeigen und haben mit Herrn Buss einen tollen Kooperationspartner gewinnen können. An kleine Anzeigen glauben wir nicht – denn was wir machen, machen wir richtig! Danke an Herrn Buss und sein Team für die exzellente Zusammenarbeit.“

Felix Weiss
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Peggy Parnass kommt ins Alstertal

“Überstunden an Leben”

Seit vielen Jahren lebt Peggy Parnass im Hamburger Stadtteil St. Georg. 1939 kamen sie und ihr Bruder mit einem Kindertransport nach Schweden und überlebten so den Holocaust. Ihre Eltern wurden in Treblinka ermordet. Das filmische Portrait von Dr. Jürgen Kinter und Gerhard Brockmann (67 Min., 2018) gibt einen Einblick in Peggy Parnass’ vielfältige Aktivitäten als Gerichtsreporterin, Journalistin, Film- und Theaterschauspielerin, kämpferische Jüdin, die sich in der Frauen- und Schwulenbewegung und zu vielen weiteren Themen engagiert hat. Peggy Parnass, Jürgen Kinter und Gerhard Brockmann werden bei der Filmvorführung und Diskussion anwesend sein.

  • Mittwoch, 4. November 2020 18:00–20:00

Forum Alstertal, Kritenbarg 18, 22391 Hamburg (Nähe Gedenkstätte Plattenhaus Poppenbüttel)

Anmeldung: christine.eckel@gedenkstaetten.hamburg.de

Foto/Quelle: Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen