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Neue Feinstaubregeln: Was Kaminofen-Besitzer jetzt wissen müssen

Mit der zweiten Stufe der Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung gelten seit dem 1. Januar 2021 neue Regeln für Kaminöfen. Alte Modelle dürfen dann nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt laut Experten Ausnahmen.

Ein knisterndes Feuer im Kamin ist nicht nur schön anzusehen – das Heizen mit einem Kaminofen schafft auch eine besonders behagliche Wärme. Ein Blick auf die Schadstoffemissionen stört allerdings die Romantik: Zwar ist die CO2-Bilanz bei der Verbrennung von Holz nahezu vorbildlich, denn die Menge des CO2, die dabei freigesetzt wird, ist in etwa so groß wie die, die der Baum während seiner Wachstumsphase aus der Luft gebunden hat. Das Problem bei alten Öfen ist jedoch der Ausstoß an Feinstaub, der bei den neuen Modellen deutlich geringer ausfällt.

Um zu einer Verringerung der Emissionen beizutragen, wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid  in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV, festgelegt. Ab dem 1. Januar 2021 läuft deshalb die Schonfrist für Modelle, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden, ab. Diese können nun entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Entscheidend ist dabei die Prüfung durch den Schornsteinfeger, der zu den verschiedenen Optionen Auskunft erteilen kann. 

Ausnahmen von der Regel

Wie für viele Regeln gibt es aber auch hier Ausnahmen, wie das Serviceportal www.intelligent-heizen.info berichtet: Für offene Kamine beispielsweise gelten die neuen Grenzwerte nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch für „Oldtimer“ wie historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu, allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden. Auch Besitzer beispielsweise eines Gartenhauses oder einer Immobilie, die allein durch eine Feuerstelle beheizt wird, können aufatmen, sofern sie an ihrem Kaminofen hängen.

Ein weiterer Weg, den Kaminofen fit für die neuen Regeln zu machen, ist der Einbau eines Feinstaubfilters. Sogenannte aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive arbeiten auch ohne Strom. Welche Lösung mit Blick auf Kosten, Umweltbewusstsein und Wohlbefinden die beste ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Fachbetriebs lösen.

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Trockene Blätter & Co. nicht wegwerfen!

Herbstlaub auf dem Boden, trockene Gräser im Beet, vergilbte Blütenstände an den Stauden – all das wird häufig als nicht schön empfunden. Der Griff zur Schere und der Müllbeutel für das Laub sind dann meist die Reaktion. Landschaftsgärtner raten jedoch zu einem etwas anderen Blick auf die scheinbar unnützen Pflanzteile und zu etwas mehr Gelassenheit.

„Vertrocknete Blütenstände und Laub übernehmen an den richtigen Stellen im Garten eine wichtige Rolle”, erklärt Wolfgang Groß vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) e.V.. „Die herabgefallenen Blätter der Bäume sind beispielsweise unter Sträuchern und rund um frostempfindliche Pflanzen ein guter Winterschutz, der zudem die Feuchtigkeit im Boden hält. Für Pflanzen, die ihren natürlichen Lebensraum im Wald oder am Waldrand haben, dient das Laub als Mulch, denn es zersetzt sich mit der Zeit und reichert den Boden mit wichtigem Humus an. Außerdem sind diese Laubhaufen für Igel, Insekten und andere Tiere ein optimaler Ort für die Überwinterung.” Doch nicht jedes Laub sei für alle Gewächse gleichermaßen gut, betont der Experte. Das von Obstbäumen, Ahorn, Hainbuchen und Linden verrotte zum Beispiel sehr schnell, Eichen- und Walnusslaub benötige aufgrund des hohen Anteils an Gerbsäure dagegen relativ viel Zeit. Außerdem senke letzteres den ph-Wert des Bodens, was einigen Gewächsen gar nicht gefalle, anderen dagegen guttue wie beispielsweise Rhododendren. „Vom Rasen sollte man die Blätter aber auf jeden Fall entfernen”, erklärt Groß. „Sonst nehmen sie den Halmen Licht und Luft. Das lässt sie gelb werden und begünstigt die Entwicklung von Krankheiten und Pilzen bei den Gräsern.”

Von Gehwegen und Treppen sollte herbstliches Laub unbedingt entfernt werden, denn in Kombination mit Feuchtigkeit oder Frost wird es zu einer rutschigen Angelegenheit. Auf den Müll muss es allerdings nicht, sondern kann an anderer Stelle wichtige Aufgaben übernehmen. Foto: BGL.

Attraktiver Schutz vor Nässe

Zwar ist der Großteil aller mehrjährigen Ziergräser, die hierzulande angeboten werden, winterhart, dennoch benötigen einige einen zusätzlichen Schutz. Nicht die Kälte wird bei ihnen zum Problem, sondern die Nässe der hiesigen Winter. Deshalb lassen Landschaftsgärtner die trockenen Blätter und Blütenstände bis zum Frühjahr stehen, denn sie schützen den Wurzelbereich während der nasskalten Monate. Zusätzlich bringen sie häufig eine Laub- oder Reisigschicht aus. Bei großen Gräsern wie Pampasgras und dem Pfahlrohr empfehlen die Experten für Garten und Landschaft zudem, die Blätter locker zusammenzubinden. Auch bei Stauden und einigen Blütengehölzen wie Hortensien dienen die vertrockneten Pflanzenteile als Schutz, weshalb der Schnitt ins nächste Frühjahr verschoben werden sollte. „Häufig werden die braunen Blätter und Blüten als unattraktiv angesehen, dabei geben gerade sie dem Wintergarten interessante Struktur und auch einen gewissen Zauber. Wenn sich filigrane Eiskristalle auf die Blattränder legen oder eine dünne Eisschicht die Blüten bedeckt, wenn sich die Gräser im Winterwind sanft hin und her bewegen, dann bietet sich dem Gartenbesitzer beim Blick aus dem Fenster ein eindrucksvolles Bild”, hebt Groß vom BGL hervor. „Nicht zu vergessen: Die vertrockneten Samenstände sind während der kargen, kalten Monate für die hier überwinternden Vögel zudem eine wichtige Nahrungsquelle und in den trockenen Stängeln der Gräser und Stauden finden Nützlinge ein gutes Winterquartier.” Weitere Informationen gibt es HIER.