Nachwuchskomponist gewinnt Sonderpreis

In Hamburg gibt es nicht nur einen ärztlichen, sondern auch einen anwaltlichen Notdienst. Dieser kann nur bei Strafsachen in Anspruch genommen werden. Tag und Nacht stehen unter der Tel.Nr. 0171/6105949 Strafverteidiger zur Verfügung. Seit Dezember 2019 ist die Polizei sogar gesetzlich verpflichtet, schon vor der ersten Vernehmung auf diesen Notdienst hinzuweisen. Dann kann sich ein Beschuldigter telefonisch erkundigen, wie er sich verhalten soll. Meistens wird ihm der Verteidiger raten, keine Aussage zu machen und so lange zu warten, bis er mit einem Anwalt gesprochen hat. In vielen Fällen kommt der Notdienst-Anwalt auch persönlich zur Polizei. Wenn die Polizei beschließt, den Beschuldigten am nächsten Tag beim Haftrichter vorzuführen, muss vom Amtsgericht für diesen Termin ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Dies kann dann auch der Notdienst-Anwalt übernehmen.