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Corona belastet Mieter besonders

Wie beeinflusst die Coronakrise das Wohnerleben der Deutschen? Eine aktuelle Umfrage der BHW Bausparkasse zeigt, dass Mieter deutlich stärker Belastungen in ihrem Wohnumfeld ausgesetzt sind als Eigentümer. Vor allem junge Leute ziehen Lehren aus Corona – auch mit Plänen für den Eigentumserwerb. Fast doppelt so viele Mieter wie Eigentümer (19 % zu 10 %) haben ihre Wohnsituation während des Corona-Lockdowns als belastend empfunden. Besonders gestört hat 31 Prozent der Mieter und 20 Prozent der Eigentümer, dass sie kaum Kontakt zu ihren Nachbarn halten konnten. 15 Prozent der Bewohner von Mietwohnungen vermissen Grün rund ums Haus, gegenüber drei Prozent der Haus- und Wohnungsbesitzer. Vielen Berufstätigen mangelt es an Platz für ein Homeoffice – dies hat 13 Prozent der Mieter, aber nur drei Prozent der Eigentümer zu schaffen gemacht. Wer nicht in eigenen vier Wänden lebt, klagt laut den Ergebnissen der Erhebung häufiger über fehlende Rückzugsmöglichkeiten. Unter den Mietern fehlt Frauen doppelt so häufig wie Männern (23 % zu 10 %) persönlicher Freiraum für sich. „Je beengter die Wohnverhältnisse, desto größer der Wunsch nach Unabhängigkeit und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten“, stellt Henning Göbel, Vorstandsvorsitzender der BHW Bausparkasse, fest. Dies gilt vor allem für die jüngeren Deutschen bis 40 Jahre, von denen aktuell 69 Prozent zur Miete wohnen. 38 Prozent nehmen sich unter dem Eindruck der Krise vor, Wohneigentum zu erwerben.

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BU: Kein Kontakt, wenig Platz und Natur: Coronabetroffene Mieter wollen ins Eigenheim.

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Ich bade frei

Freistehende Badewannen sind trendig und vielfältig – doch sollte man bei ihnen einiges beachten!
Eine Weile galten sie als altväterlich, mittlerweile sind sie wieder groß im Kommen: Freistehende Badewannen können ein Bad charakterlich erheblich aufwerten. Allerdings ist nicht jedes Badezimmer für sie prädestiniert. So brauchen freistehende Wannen, anders als ihrer dezenteren Geschwister, einiges an Platz drumrum, da sonst Optik und praktische Verwendungsfähigkeit gleichermaßen leiden. Wer allerdings ein genügend großes Bad sein Eigen nennt, kann hier richtig punkten. Allerdings gibt es noch etwas, das bedacht werden sollte: die Anschlüsse! Zufluss und Abfluss müssen, passend zu Ihrer Traumwanne, in den Raum verlegt werden – und das möglichst dezent.
Es lohnt sich also, sich vor der Badentscheidung von einem Experten auf diesem Gebiet beraten zu lassen. Ein solcher kann das Für und Wider Ihrer Badwünsche abwägen und Sie auf dem Weg zu Ihrer Wohlfühloase tatkräftig unterstützen!

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BU: Eine freistehende Wanne gibt Bädern Charakter. Doch bevor man sich dafür entscheidet, sollte man Experten einbeziehen!

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Unwägbarkeiten einplanen!

<VO>Die Corona-Pandemie legt viele Schwachstellen offen. Auch bei Immobilienfinanzierungen. So zeigt die Krise, wie wichtig es ist, sich vor den wirtschaftlichen Folgen von Jobverlust oder Krankheit zu schützen.

<F>Millionen von Deutschen mussten sich in den letzten Monaten auf Einkommenseinbußen wegen Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit einstellen. Bei den Banken beantragten Tausende Eigentümer die Aussetzung der Tilgung für ihr Hypothekendarlehen. Daraus können künftige Immobilienbesitzer lernen und so kalkulieren, dass sie ihre Eigenheimfinanzierung auch bei etwaigen Schwankungen der Einkünfte stemmen können. Die Überweisungen, um das Bankdarlehen zu bedienen, sollten daher 40 Prozent des Nettomonatseinkommens nicht übersteigen. Und: „Je mehr Eigenkapital zur Verfügung steht, desto geringer fallen die Kosten für das Bankdarlehen aus“, sagt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. Der Bausparvertrag mit Guthaben, Förderungen und dem Anspruch auf ein garantiert zinsgünstiges Darlehen ist da eine gute Basis. Vielleicht gewähren Eltern oder Verwandte ein zinsloses Darlehen. Wer 20 bis 30 Prozent an Eigenmitteln in die Finanzierung einbringt, hat eine entsprechend geringere monatliche Belastung und ist besser gegen unangenehme Überraschungen gefeit.

Selbst erfreuliche Ereignisse, wie die Geburt eines Kindes, können die finanziellen Reserven angreifen. Oft müssen dann frischgebackene Eltern, die ein Eigenheim finanzieren, eine Zeit lang Zins und Tilgung aus nur einem vollen Gehalt bestreiten. „Wir raten Käufern zu einer Rücklage von mindestens drei Monatsgehältern, um Engpässe leichter überbrücken zu können“, sagt der BHW Experte. Wird es dennoch einmal knapp, sollten sich Eigentümer nicht scheuen, frühzeitig mit ihrer Bank oder Bausparkasse über die besten Optionen für eine Entlastung zu sprechen.

Bild: CANTO>>Immobilien>>Unwägbarkeiten

BU: Eigenheimerwerb mit Augenmaß: gut vorgesorgt für finanzielle Engpässe. Foto: Adobe Stock / Robert Kneschke / BHW Bausparkasse

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Diebstahl, Floskeln, Badewanne

<VO>Das Alstertal-Magazin stellt auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie vor. Diesmal geht’s um einen gesperrten Weg, (un)günstige Arbeitswege und Rauchen in der Mietwohnung!

<F>Diebstahl am Bau

Es empfiehlt sich nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, eine Baustelle nach außen gut abzusichern. Auch die Diebstahlsgefahr sollte man bedenken, denn immer wieder bedienen sich Kriminelle auf unzureichend geschützten Baustellen. Eine Firma kümmerte sich nicht in ausreichendem Umfang und musste nach Information des Infodienst Recht und Steuern der LBS für den Schaden aufkommen. (Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 1 U 49/14)
Der Fall: Aus einem noch unbewohnten Rohbau wurde von Unbekannten Material in größerem Ausmaß gestohlen. Insgesamt betrug der Schaden mehr als 18.000 Euro. Der Bauherr kürzte später eine noch ausstehende Zahlung an das Unternehmen in etwa derselben Höhe. Die Firma sei für das schlüsselfertige Erstellen des Objekts und auch für die Materialbeschaffung zuständig gewesen. Nachdem er selbst als Bauherr die fehlende (gestohlene) Ware wiederbeschafft habe, müsse nun das Unternehmen dafür aufkommen.
Das Urteil: Das OLG Saarbrücken betrachtete es als legitim, dass der Hauseigentümer die Angelegenheit auf diese Weise geregelt habe. Es sei schließlich von seiner Seite ein Gegenanspruch vorhanden gewesen. Bei der Ausführung von Bauleistungsverträgen treffe die Firma das Diebstahlsrisiko. Sie könne dem begegnen, indem sie die Ware vor Ort sichere oder sie jeden Abend von der Baustelle entferne.

Nur eine Floskel?

Wer etwas verkaufen will, der malt für seine potenziellen Kunden alles in rosigen Farben. Das ist in der Immobilienbranche kaum anders als beim Autokauf oder im Supermarkt. Wo aber liegt die Grenze zwischen blumiger Werbesprache, die jeder als solche erkennen kann, und einer festen Zusage über die Eigenschaften eines Objekts? Damit musste sich laut Infodienst Recht und Steuern der LBS ein Zivilsenat auseinandersetzen. (Oberlandesgericht Dresden, Aktenzeichen 4 U 2183/19)
Der Fall: In einem Exposé schrieb ein Makler über ein Haus, es sei „mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen“. Nach dem Kauf stellten die Erwerber fest, dass noch einige Putz- und Elektrikarbeiten erledigt werden mussten. Sie klagten gegen den Verkäufer, der mit der Formulierung im Exposé eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben und diese nicht eingelöst habe. Deswegen müsse er Schadenersatz leisten.
Das Urteil: Die Richter des OLG Dresden schlossen sich der Rechtsmeinung der Vorinstanz an, des Landgerichts, und wiesen die Berufung der Käufer ohne mündliche Verhandlung zurück. „Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt“, so hieß es in der Begründung, komme ein Schadenersatz in Frage. Das konkrete Verkaufsangebot sei nicht als Beschaffenheitsangabe oder -garantie zu verstehen gewesen. Es handle sich „lediglich um eine allgemeine Anpreisung des Gebäudes ohne konkreten oder näher bestimmbaren Aussagegehalt“. Zudem sei im Exposé ausdrücklich auch von einer Renovierungsbedürftigkeit des Objekts die Rede gewesen.

 

Gefährliches Bad

Es war manches nicht in Ordnung in einer vermieteten Wohnung – insbesondere nicht im Sanitärbereich. Die Badewanne entsprach nicht einmal der mittleren Güteklasse, das Schlafzimmerfenster konnte nur mit erheblichem Kraftaufwand geöffnet und geschlossen werden, das Badezimmer war nicht angemessen gefliest, eine Seifenschale war scharfkantig abgebrochen und stellte deswegen eine Verletzungsgefahr dar. Die Mieterin weigerte sich, die volle Miete zu bezahlen. Das angerufene Gericht entschied laut Infodienst Recht und Steuern der LBS, dieses Ausmaß an Störungen rechtfertige eine 25-prozentige Mietminderung. Zwar sei das Badezimmer nur noch mit Einschränkungen zu benutzen, aber die übrige Wohnung befinde sich weitgehend in einem ordnungsgemäßen Zustand. (Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 428 C 498/15)

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Werbefloskel oder Garantie? Das musste ein Gericht entscheiden. Grafiken: LBS/Tomicek

 

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Wenn aus einer ungesicherten Baustelle geklaut wird, könnte ein Bauunternehmen dem Bauherren gegenüber dafür geradestehen!

 

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Bad gefährlich kaputt? Das kann eine Mietminderung rechtfertigen!

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Historischer E-Versuch

<VO>Vor 40 Jahren präsentierte die damalige Daimler-Benz AG den Mercedes-Benz 307 E einem internationalen Publikum. Er lieferte wichtige technische Grundlagen und Praxiskenntnisse.

<F>Entwickelt wird der 307 E auf Basis der 1977 vorgestellten Transporterbaureihe TN, auch T 1 genannt. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) fördert das Projekt. Mit einer Nutzlast von 1,45 Tonnen und einer Reichweite von 65 Kilometern bei einer gleichmäßigen Geschwindigkeit von 50 km/h ist der 307 E für den städtischen Verteilerverkehr prädestiniert. Erprobt werden vier verschiedene Arten von Antriebssteuerung und Kraftübertragung, beispielsweise die Ausführung Batterieumschaltung mit elektronischer Feldsteuerung kombiniert mit einem hydrodynamischen Drehmomentwandler.

Das Hauptproblem damaliger Elektrofahrzeuge ist allerdings die verfügbare Batterietechnik. „Ist ihre Reichweite für die Aufgabenstellung im Innenstadtbereich ausreichend, so führt der hohe Wartungsaufwand und die nicht befriedigende Lebensdauer der Blei-Säure-Batterien zu unverhältnismäßig hohen Betriebskosten“, heißt es in der Pressemitteilung vom Oktober 1980. Und weiter: „Wenn in nächster Zeit auch vielversprechende Weiterentwicklungen erwartet werden dürfen, so ist doch zu beachten, dass die teuren Elektrokomponenten gegenüber den heutigen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu höheren Betriebskosten führen werden.“

Die heutigen Serientransporter eVito und eSprinter von Mercedes-Benz mit Elektroantrieb sind längst leistungsfähige und praxistaugliche Fahrzeuge mit Reichweiten bis zu 184 Kilometer beim eVito. Und sie haben sich voll am Markt etabliert – erst Ende August 2020 hat zum Beispiel Amazon mehr als 1.800 batterieelektrische Transporter der Typen eSprinter und eVito für Auslieferungen in den europäischen Märkten bestellt.

FOTOS CANTO:  Etransporter