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Ortstermin trotz Corona

Wir alle haben uns in den zurückliegenden Monaten daran gewöhnt, dass die Corona-Pandemie einen großen Teil des Lebens veränderte. Bestimmte Termine finden nicht mehr statt, Menschen arbeiten vermehrt im Homeoffice, im alltäglichen Umgang sind etliche Rücksichten zu wahren. Doch nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss nicht alles zum Stillstand kommen. Ortstermine zur gerichtlichen Beweisaufnahme sind unter bestimmten Bedingungen weiter möglich. (Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 15 OH 61/19)

Der Fall: In einem Gerichtsverfahren ging es um Mängel an einem Gebäude einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Es war ein Ortstermin mit einem Sachverständigen zur Beweisaufnahme angesetzt. Dazu eingeladene Beteiligte meldeten allerdings Zweifel an, ob die Veranstaltung überhaupt durchgeführt werden könne. Sie verwiesen auf die Gefahren durch die Pandemie und forderten eine Verlegung des Termins.

Das Urteil: Die Richter des Landgerichts Saarbrücken betrachteten die Angelegenheit als nicht ganz so dramatisch. Die Angst vor dem Virus reiche nicht aus, um eine Verlegung zu begründen. Es liege an dem Sachverständigen, der den Beweisaufnahmetermin leite, für den notwendigen Infektionsschutz (zum Beispiel mit Abstand und Masken) zu sorgen. Außerdem gelte: Wer als Partei partout nicht daran teilnehmen möchte, der könne sich ja vertreten lassen.

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BU: Ein Sachverständiger zur Beweisaufnahme muss auch trotz Corona Zugang zum Ortstermin bekommen, entschied die Justiz. Grafik: LBS/Tomicek